Der kostenlose Stundensatz Rechner von SpikeTime
Berechne deinen optimalen Stundensatz als Freelancer/EPU im Vergleich zur Festanstellung
Basierend auf Steuer- und Sozialversicherungsdaten 2025
Berechne deinen optimalen Stundensatz als Freelancer/EPU im Vergleich zur Festanstellung
Basierend auf Steuer- und Sozialversicherungsdaten 2025
Als Freelancer trägst du alle Kosten selbst, die bei einer Festanstellung der Arbeitgeber übernimmt:
• Vollständige Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- UND Arbeitnehmeranteil) • Keine bezahlten Urlaubstage, Feiertage oder Krankheitstage • Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall • Eigene Ausstattung, Software, Büro • Zeit für Akquise, Buchhaltung und Administration
All diese Kosten müssen durch deinen Stundensatz gedeckt werden.
Nicht alle Arbeitsstunden können dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Typische nicht-fakturierbare Tätigkeiten:
• Kundenakquise und Angebotserstellung • Buchhaltung und Steuererklärung • Weiterbildung • Administrative Aufgaben • Marketing und Networking
Erfahrungsgemäß sind 20-30% der Arbeitszeit nicht direkt fakturierbar.
Die Abgabenlast variiert stark zwischen Österreich, Deutschland und der Schweiz:
Österreich: SVS-Beiträge ca. 27%, progressive Einkommensteuer bis 55%, dafür begünstigte Besteuerung von 13./14. Gehalt
Deutschland: Gesetzliche oder private Krankenversicherung, freiwillige Rentenversicherung, progressive Steuer bis 45%
Schweiz: Niedrigere Pflichtabgaben (AHV ca. 10%), aber hohe Krankenkassenprämien und stark variierende Kantonssteuern (22-46%)
Die KSK ist eine Sonderform der Sozialversicherung für selbständige Künstler und Publizisten in Deutschland. Der große Vorteil: Du zahlst nur den halben Beitrag zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung - ähnlich wie ein Arbeitnehmer. Die andere Hälfte wird durch einen Zuschuss finanziert.
Wenn du als Designer, Texter, Musiker, Journalist oder in ähnlichen kreativen Berufen arbeitest, kann die KSK-Mitgliedschaft deine Sozialabgaben erheblich reduzieren.
In Österreich erhalten Arbeitnehmer üblicherweise 14 Monatsgehälter pro Jahr - das 13. Gehalt (Urlaubsgeld) und das 14. Gehalt (Weihnachtsgeld). Diese Sonderzahlungen werden steuerlich begünstigt: Auf die ersten ca. 2.600€ jährlich fällt nur 6% Steuer an statt des normalen Steuersatzes.
Diese Steuerbegünstigung macht das österreichische Gehaltssystem für Arbeitnehmer besonders attraktiv und muss beim Vergleich mit Freelancer-Einkommen berücksichtigt werden.
In der Schweiz erheben Bund, Kantone und Gemeinden jeweils eigene Steuern. Die Kantonsunterschiede sind erheblich:
• Zug: ca. 22% Gesamtbelastung (niedrigste) • Zürich: ca. 35-40% • Genf: ca. 45% (höchste)
Zusätzlich müssen Selbständige die Krankenkasse komplett selbst zahlen (nicht einkommensabhängig), was bei niedrigeren Einkommen prozentual stärker ins Gewicht fällt.
Typische absetzbare Betriebsausgaben:
• Arbeitszimmer/Büro/Coworking Space • Computer, Laptop, Monitor • Software und Cloud-Dienste • Telefon und Internet • Fachliteratur und Weiterbildung • Berufliche Reisekosten • Berufshaftpflicht und andere Versicherungen • Steuerberater und Buchhaltung • Marketing und Werbung • Büromaterial
Alle Ausgaben reduzieren dein zu versteuerndes Einkommen.
Diese Berechnung bietet eine gute Orientierung, kann aber individuelle Faktoren nicht vollständig abbilden:
• Geldwerte Vorteile bei Festanstellung (Firmenwagen, Jobticket, etc.) • Individuelle Steuerfreibeträge und Absetzbeträge • Regionale Unterschiede (z.B. Gewerbesteuer-Hebesatz in Deutschland) • Besondere Berufsgruppen mit Sonderregelungen
Für eine verbindliche Berechnung empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater.